Voller Saal beim Vortrag „Patientenverfügung“
Wie elementar wichtig Patientenverfügungen für Situationen sind, in denen Menschen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung entscheiden können, wissen die meisten. Und dennoch haben nur 20 bis 30% aller Bürgerinnen und Bürger ein solche Verfügung verfasst. In einer Veranstaltung des Pulheimer Hospizvereins und des Brauweiler Johanniterstifts am 4. Februar 2020 gab Dr. Thomas Otten, Krankenhausseelsorger und Beauftragter für Ethik im Gesundheitswesen, den zahlreichen Besuchern viele wichtige Hinweise zum praktischen Umgang mit diesem Thema.
Hier einige wesentliche Punkte: Eine Patientenverfügung allein reicht nicht aus. In Deutschland muss – wenn die erkrankte Person nicht mehr selbst handeln kann – ausdrücklich ein rechtlicher Vertreter bevollmächtigt werden. Das gilt auch für Familienangehörige, die nicht automatisch zu Vertretern werden. Daher ist eine Vorsorge-Vollmacht für die Gesundheitsvorsorge unerlässlich. Die bevollmächtigte Person sollte das Vertrauen des Vollmachtgebers genießen, den Willen des Betroffenen genau kennen und schließlich in der Lage sein, diesen Willen auch durchzusetzen. Eine solche Vollmacht bedarf keiner notariellen Bestätigung; man kann sie jedoch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Sofern die erkrankte Person im Vorhinein keine Vertrauensperson bevollmächtigt hat, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Wenn man dies vermeiden will, aber keine geeignete Person für eine solche Vollmacht kennt, kann man sich an einen Betreuungsverein wenden.
Mit einer Patientenverfügung können im Vorhinein Behandlungsentscheidungen für kritische Krankheitssituationen in der Zukunft getroffen werden. Patientenverfügungen sind rechtsverbindlich, können aber nicht unbedingt jede konkrete Behandlungssituation erfassen. Daher muss der Inhaber der Vorsorge-Vollmacht den mutmaßlichen Behandlungswunsch des Kranken ermitteln und durchsetzen. Das kann er jedoch nur, wenn er die Einstellungen des Betroffenen zu Leben und Sterben, zu medizinischer Behandlung und Grenzend es Behandlungswunsch kennt. Ausführliche Gespräche – auch mit dem Hausarzt, in der Familie und im Freundeskreis – sind zu diesem Zweck hilfreich. Zudem sollte man sich mit der Frage lebensverlängernder Behandlung in Situationen wie Notfall (etwa Herzstillstand), Entscheidungsunfähigkeit mit unklarem Ausgang (etwa Schlaganfall) und Situationen mit dauernder Entscheidungsunfähigkeit (wie Wachkoma oder Demenz) auseinandersetzen.
Als Modell der Zukunft sieht Otten das Konzept „Behandlung im Voraus planen“ (Advance Care Planning), bei dem Menschen durch geschultes Personal unterstützt werden und auch für die Umsetzung Sorge getragen wird.
Dr. Thomas Otten stellte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende auch ein Musterformular für eine Vollmacht zur Gesundheitsvorsorge zur Verfügung. Dieses Formular steht hier zum Download bereit:
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