Veranstaltungs-Rückblick 2020
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wie elementar wichtig Patientenverfügungen für Situationen sind, in denen Menschen nicht mehr selbst über ihre medizinische Behandlung entscheiden können, wissen die meisten. Und dennoch haben nur 20 bis 30% aller Bürgerinnen und Bürger ein solche Verfügung verfasst. In einer Veranstaltung des Pulheimer Hospizvereins und des Brauweiler Johanniterstifts am 4. Februar 2020 gab Dr. Thomas Otten, Krankenhausseelsorger und Beauftragter für Ethik im Gesundheitswesen, den zahlreichen Besuchern viele wichtige Hinweise zum praktischen Umgang mit diesem Thema.
Hier einige wesentliche Punkte: Eine Patientenverfügung allein reicht nicht aus. In Deutschland muss – wenn die erkrankte Person nicht mehr selbst handeln kann – ausdrücklich ein rechtlicher Vertreter bevollmächtigt werden. Das gilt auch für Familienangehörige, die nicht automatisch zu Vertretern werden. Daher ist eine Vorsorge-Vollmacht für die Gesundheitsvorsorge unerlässlich. Die bevollmächtigte Person sollte das Vertrauen des Vollmachtgebers genießen, den Willen des Betroffenen genau kennen und schließlich in der Lage sein, diesen Willen auch durchzusetzen. Eine solche Vollmacht bedarf keiner notariellen Bestätigung; man kann sie jedoch bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Sofern die erkrankte Person im Vorhinein keine Vertrauensperson bevollmächtigt hat, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Wenn man dies vermeiden will, aber keine geeignete Person für eine solche Vollmacht kennt, kann man sich an einen Betreuungsverein wenden.
Mit einer Patientenverfügung können im Vorhinein Behandlungsentscheidungen für kritische Krankheitssituationen in der Zukunft getroffen werden. Patientenverfügungen sind rechtsverbindlich, können aber nicht unbedingt jede konkrete Behandlungssituation erfassen. Daher muss der Inhaber der Vorsorge-Vollmacht den mutmaßlichen Behandlungswunsch des Kranken ermitteln und durchsetzen. Das kann er jedoch nur, wenn er die Einstellungen des Betroffenen zu Leben und Sterben, zu medizinischer Behandlung und Grenzend es Behandlungswunsch kennt. Ausführliche Gespräche – auch mit dem Hausarzt, in der Familie und im Freundeskreis – sind zu diesem Zweck hilfreich. Zudem sollte man sich mit der Frage lebensverlängernder Behandlung in Situationen wie Notfall (etwa Herzstillstand), Entscheidungsunfähigkeit mit unklarem Ausgang (etwa Schlaganfall) und Situationen mit dauernder Entscheidungsunfähigkeit (wie Wachkoma oder Demenz) auseinandersetzen.
Als Modell der Zukunft sieht Otten das Konzept „Behandlung im Voraus planen“ (Advance Care Planning), bei dem Menschen durch geschultes Personal unterstützt werden und auch für die Umsetzung Sorge getragen wird.
Dr. Thomas Otten stellte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Ende auch ein Musterformular für eine Vollmacht zur Gesundheitsvorsorge zur Verfügung. Dieses Formular steht hier zum Download bereit: Vollmacht
Wandern für Trauernde
Am 12. September 2020 war es wieder soweit: Hospiz Pulheim veranstaltete sein „Wandern für Trauernde“. Der Verein will mit diesem besonderen Angebot trauernden Menschen die Möglichkeit geben, andere Betroffene kennen zu lernen, sich auszutauschen und die Natur zu genießen. Denn Trauer hinterlässt eine tiefe Spur im Leben. Oft lässt die Gesellschaft trauernde Menschen isoliert und einsam zurück. „Wir begleiten Sie dabei, sind einfach DA mit, mit offenem Ohr und offenem Herzen“, – so die Ankündigung.
Die Gruppe traf sich am Vormittag auf dem Parkplatz „Am Ostufer“, Venloerstraße, gegenüber der Gartengestaltung Bambusinsel. Von dort aus führte die Wanderung durch das schöne Naturschutzgebiet und die Seenlandschaft in der Umgebung. Eine kurze Rast zur Mittagszeit gab es in einem Bistro. Gegen 15:00 Uhr traf die Gruppe wieder am Parkplatz ein.
Die positiven Erfahrungen, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erneut mit diesem Angebot machten, ermutigt Hospiz Pulheim, das „Wandern für Trauernde“ auch im nächsten Jahr wieder auszurichten.
Gedenkfeier im Zanderhof
Auch unter den besonderen Umständen des Jahres 2020 war es Hospiz Pulheim e.V. ein wichtiges Anliegen, der Menschen zu gedenken, die in ihrer letzten Lebensphase hospizlich begleitet wurden und verstorben sind. Und so lud der Verein Angehörige und ehrenamtliche Begleiter/innen für Samstag, den 3. Oktober, in den Innenhof des Zanderhofs zur jährlichen Gedenkfeier unter freiem Himmel ein. Pfarrer Johannes Böttcher von der evangelischen Kirchengemeinde und Andrea Strickmann von der Pfarre St. Kosmas und Damian hatten gemeinsam mit den beiden Koordinatorinnen Barbara Schwenzer und Petra Schenzler das Programm vorbereitet. Mit Liedern, Gebeten und verschiedenen weiteren Texten wurde ein Raum der Erinnerung an die Verstorbenen geschaffen. Die Angehörigen konnten Zettel mit guten Wünschen oder dankbaren Erinnerungen an ihre Lieben einer Feuerschale übergeben und so gen Himmel senden.
Mitgliederversammlung unter Corona-Bedingungen
Auch in der Corona-Zeit den Kontakt zu den Vereinsmitgliedern nicht abreißen zu lassen – dies war ein wichtiges Ziel der jährlichen Mitgliederversammlung von Hospiz Pulheim e.V., die am 15. Oktober 2020 im Pfarrzentrum St. Kosmas und Damian stattfand. Mehr als 20 Mitglieder hatten sich auf den Weg gemacht, um sich über die Entwicklungen im Hospizverein und in der Hospizstiftung zu informieren. Alle anderen werden durch das Protokoll der Veranstaltung auf dem Laufenden gehalten. Karl Heinz Bossier, stellvertretender Vorsitzender, gab einen Rückblick auf die zahlreichen Veranstaltungen des Jahres 2019 und auf die Initiativen des Jahres 2020. Die beiden Koordinatorinnen Barbara Schwenzer und Petra Schenzler berichteten über die Aktivitäten des Vereins in der Begleitung schwerkranker und trauernder Menschen, über die Anwerbung neuer Ehrenamtlicher und über ihre erfolgreichen Bemühungen, auch unter den coronabedingten Einschränkungen Menschen in schwierigen Lebenssituationen bestmöglich zu unterstützen. Geschäftsführer Werner Weiland erläuterte anschließend die finanzielle Lage des Vereins, bevor unter der Leitung von Pulheims Ehrenbürger Dr. Bernhard Worms der Vereinsvorstand neu gewählt wurde. Auch dem neuen Vorstand gehören Elisabeth Rehmann, Dr. Wolfgang Lerch, Karl Heinz Bossier, Werner Weiland und die Pfarrer Johannes Böttcher (evangelische Kirchengemeinde) und Matthias Balg (Pfarre St. Kosmas und Damian) an. Zum Abschluss berichtete Vorsitzender Wolfgang Lerch über die Aktivitäten der 2019 gegründeten Hospizstiftung Pulheim, die sowohl die ambulante Hospizarbeit fördern als auch den Bau eines stationären Hospizes in Pulheim vorantreiben soll.